Hautarztpraxis Friedrichshagen
Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten · Allergologie und Lasertherapie

IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen)

Wir bieten Ihnen in unserer Praxis ebenfalls individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an und wollen Sie im Folgenden genauer darüber informieren:

Unter IGeL werden im Allgemeinen Leistungen verstanden, die nicht zwangsläufig von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, da diese nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog gehören. Es ist jedoch wichtig, dass diese Leistungen trotzdem medizinische Maßnahmen sind, die der Vorsorge, Früherkennung und Therapie von Krankheiten dienen.

Wenden Sie sich bei Fragen zur Kostenübernahme von IGeL bitte direkt an Ihre Krankenkasse. Bei Fragen zu den individuellen Leistungen stehen wir Ihnen gerne persönlich, telefonisch und über unser Kontaktformular zu Verfügung!

Atteste und Gutachten

Atteste und Gutachten können keine Verbesserung von Krankheitssymptomen ermöglichen. Ihr Zweck ist es, Ihren Gesundheitszustand fachlich zu beschreiben. Daher ist die Ausstellung von Gutachten und Attesten Gesetzes wegen  von der Übernahme zur Krankenkassen ausgeschlossen. Eine Ausnahme davon bildet lediglich das Anfordern dieser durch Krankenkassen und Arbeitgeber.

Entfernung von Tätowierungen

Das Entfernen einer Tätowierung wird nur dann teilweise von gesetzlichen Krankenkassen getragen, wenn die Entfernung unter Voraussetzung medizinischer Gründe geschieht. Liegt bei Ihnen beispielsweise eine allergische Reaktion gegen die genutzten Farbpigmente vor, besteht eine medizinische Notwendigkeit zur Entfernung Ihrer Tätowierung. Ansonsten ist das Entfernen genauso wie das Aufbringen einer Tätowierung niemals eine Leistung gesetzlicher Krankenkassen.

Laser-Behandlung von Blutschwämmchen beim Säugling

Gerade bei Säuglingen können kurz nach der Geburt sichtbare Blutschwämmchen (Hämangiome) unter der Haut entstehen. Diese können mittels eines Lasers entfernt werden, wenn sie als unschön empfunden werden. Krankenkassen übernehmen die Entfernung eines Blutschwämmchens allerdings nur dann, wenn Gefäßanomalien oder andere medizinische Gründe dazu bestehen. Ansonsten ist die Entfernung eine individuelle Gesundheitsleistung.

Laser-Behandlung von Krampfadern

Wenn Ihre Krampfadern Ihnen ernstzunehmende Beschwerden bereiten oder zu gefährlichen Wunden, Entzündungen und Blutungen neigen, besteht eine medizinische Notwendigkeit zur Entfernung dieser Adern, die bei bestimmten Methoden auch von gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Eine Lasertherapie bei Krampfadern, die die Krampfadern von innen verödet, ist jedoch immer eine individuelle Gesundheitsleistung.